Telefon: +49 6146-8495259         Mobil: +49 163-1958957                E-Mail: rain.kerber@kanzlei-kerber.de

                                                                                                                                                                                                                                                                  

Anwaltliche Tätigkeitsgebiete

Hier stelle ich Ihnen meine anwaltlichen Tätigkeitsgebiete vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf – ich helfe Ihnen gerne weiter.

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Ich berate Sie in allen Bereichen des allgemeinen Vertragsrechts. Im alltäglichen Leben können Rechtsbeziehungen unterschiedlicher Art zustande kommen, sei es durch den Abschluss eines Kaufvertrages, eines Vertrages über digitale Inhalte, eines Werkvertrages oder eines Darlehensvertrages. Sollten im Zeitraum des Abschlusses dieser Verträge oder ähnlicher Verträge Probleme auftreten, berate ich Sie gerne und werde auch gerichtlich für Sie tätig sein.

  • Vertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Haftungsrecht
  • Schadensersatz
  • Gewährleistung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Zwangsvollstreckung
  • Durchsetzung von Forderungen (Vertretung in außergerichtlichen Mahnverfahren, Beantragung von Vollstreckungsbescheiden)

Familien- und Erbrecht

Auch im Familien- und Erbrecht erhalten Sie eine starke rechtliche Unterstützung an Ihrer Seite.

Familienrechtliche Fragestellungen und Probleme können sich sowohl im Rahmen einer Ehescheidung und deren Abwicklung ergeben, als auch in Unterhaltssachen. Das rechtliche Spektrum ist hierbei breit angesiedelt und reicht beispielsweise im Unterhaltsrecht vom Unterhalt bei nicht verheirateten Partnern bei Geburt eines Kindes über den Kindesunterhalt bis zum nachehelichen Unterhalt.

  • Eherecht
  • Scheidungsrecht
  • Trennung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht 

In erbrechtlichen Streitigkeiten stehe ich Ihnen auch zur Verfügung, beispielsweise bei der rechtlichen Auslegung eines Testaments oder der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

  • Erbfolge
  • Erbengemeinschaft
  • Nachlass
  • Testament
  • Pflichtteil
  • Erbschein

 

Arbeitsrecht

Im arbeitsrechtlichen Bereich sind oftmals Fristen einzuhalten. Wurde Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, ist an die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu denken. Diese kann allerdings nur in einem kurzen Zeitraum erhoben werden. Melden Sie sich daher kurzfristig bei mir, um eine für Sie gute Lösung zu finden.

Auch in weiteren arbeitsrechtlichen Gebieten, wie beispielsweise der Erteilung einer Abmahnung, der Kündigung aus personen-, verhalts- und betriebsbedingten Gründen und der Überprüfung ihrer Rechtswirksamkeit stehe ich Ihnen gerne anwaltlich zu Seite.

Auch das arbeitsrechtliche Spektrum ist breit und reicht von der Entstehung und dem Abschluss eines Arbeitsverhältnisses über Sonderregelungen zum Kündigungsschutz im Rahmen der Mutterschutzzeit und der Elternzeit sowie einer Schwerbehinderung bis zu Schadensersatzzahlungen bei einem Arbeitsunfall sowie der Prüfung einer Haftungsfreistellung bei einem gewissen Grad von fahrlässiger Unkenntnis.

  • Arbeitsverträge
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitsschutz
  • Arbeitsunfall

 

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrechtliche Fragestellungen ergeben sich im alltäglichen Leben öfter, beispielsweise bei Mietmängeln, bei Mieterhöhungsverlangen sowie Räumungsklagen. Hier vertrete ich Sie gerne, sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite. Hierbei bin ich auch gerne im außergerichtlichen Bereich für Sie tätig- sei es durch die Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung oder durch die Erstellung eines Schreibens an die Gegenpartei bezüglich einer Kautionsrückzahlung. 

Aber auch gerichtliche Schritte sind in einigen Fällen unumgänglich, sodass die Erhebung einer mietrechtlichen Klage in Erwägung zu ziehen ist.

  • Mietvertrag
  • Kündigungen
  • Mieterhöhungen
  • Mietmängel
  • Betriebskosten
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern
  • Erstellung eines Mietvertrages

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht umfasst als Sonderrecht das Recht der Kaufleute und der Handelsgesellschaften wie OHG, KG und GmbH. 

  • Handelsgeschäfte
  • Firma
  • GbR und PartG
  • OHG und KG
  • GmbH
  • Fragen zur Haftung 

Internationales Privat- und Verfahrensrecht

Bei rechtlichen Fragestellungen mit Auslandsberührung ist entscheidend, welche unter mehreren Rechtsordnungen über diese entscheiden.

Das rechtliche Spektrum des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts ist weit. Es umfasst das Internationale Ehe- und Familienrecht, das Internationale Erbrecht sowie Schuldverhältnisse mit internationalen Bezügen und das Internationale Sachenrecht.

Entscheidend ist hier, welches Gericht international zuständig ist und nach welchen Vorschriften sich die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen richtet.

  • Internationales Familienrecht 
  • Internationales Erbrecht
  • Schuldverhältnisse mit internationalen Bezügen
  • Internationales Sachenrecht
  • UN-Kaufrecht (CISG)

Verkehrsrecht - Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht

Verkehrsrecht

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles haben Sie in den meisten Konstellationen einen Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Die Versicherung des Unfallgegners übernimmt in diesen Fällen auch dessen Vergütung. In diesen Fällen kann ich Ihnen helfen, Ihre Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.

Falls Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, stehe ich Ihnen zur Seite, indem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden kann.

  • Außergerichtliche Schadenregulierung eines Unfalls
  • Haftung von Haltern eines Kfz
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Prozessvertretung nach einem Verkehrsunfall
  • Kfz-Vertragsrecht
  • Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
  • Verkehrsstrafrecht 
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheid)

Verwaltungsrecht und alle Gebiete des Öffentlichen Rechts

Nicht nur im allgemeinen Zivilrecht, sondern auch im gesamten Öffentlichen Recht erhalten Sie eine starke rechtliche Unterstützung an Ihrer Seite.

Sollten Sie beispielsweise einen Bescheid Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. In diesen Fällen ist oft an die Einlegung eines fristgerechten Widerspruchs zu denken. 

Sollten Sie bereits einen Widerspruchsbescheid erhalten haben, ist auch hier an die Einhaltung der entsprechenden Klagefrist zu denken.

Aber auch in Eilfällen kann ich durch eine Vorgehensweise im einstweiligen Rechtsschutz umgehend für Sie tätig werden, um schwere Nachteile auf Ihrer Seite abzuwenden und irreparable Rechtsverluste größtmöglich zu verhindern.

  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunalrecht
  • Baurecht
  • Polizeirecht 
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Gewerberecht
  • Europarecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Schulrecht
  • Dienstbeschwerde

Rechtsberatung und-vertretung

Ich berate Sie in Ihrer Angelegenheit und vertrete Sie sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich.

Meine anwaltliche Dienstleistung ist einfach, kompetent, zielorientiert, elektronisch und wirkungsvoll.

Sie können mir Ihre Unterlagen an die E-Mail-Adresse der Kanzlei zusenden. Hierdurch ermöglichen Sie mir eine schnelle, kurzfristige und effektive rechtliche Prüfung Ihrer Angelegenheit. Nach Prüfung Ihres Falles werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weitere juristische Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen.

Sie können mich auch vorab telefonisch erreichen. 

  • Einfach
  • Kompetent
  • Zielorientiert
  • Elektronisch
  • Wirkungsvoll 

 

Kontakt

Alwina Kerber

Rechtsanwältin

Breslauer Ring 3f

65239 Hochheim am Main

E-Mail: rain.kerber@kanzlei-kerber.de

Telefon: +49 6146-8495259

Mobil: +49 163-1958957

Öffnungszeiten: 

    Montag - Freitag  

                                         9:00 - 12:00 Uhr,                                          14:00 - 16:00 Uhr

Vergütung bei Rechtsberatung

Für eine Erstberatung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) maßgebend. Hiernach werden maximal 190,00 € berechnet.

In dieser Erstberatung bringt der Mandant sein Anliegen vor. Eine Erstberatung dauert in der Regel eine Stunde und kann telefonisch erfolgen. 

Im Einzelfall kann eine Beratung auch über ein Erstgespräch hinausgehen. Auch für die weitere Beratung ist das RVG entscheidend. Hiernach soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Diesbezüglich kommt sowohl die Vereinbarung eines Pauschalhonorars, als auch eines Zeithonorars in Betracht. Ein Pauschalhonorar wird in der Kanzlei bei zeitlich weniger intensiven oder überschaubaren Tätigkeiten vereinbart. Demgegenüber wird bei umfangreichen, komplexen oder schwierigen Angelegenheiten ein Zeithonorar vereinbart. Hier wird je angefallene Stunde als Stundenvergütung ein Honorar von 150,00 - 250,00 € berechnet.

Wird Frau Rechtsanwältin Alwina Kerber ein Prozessauftrag erteilt oder wird sie gegenüber Dritten tätig, endet die anwaltliche Beratung.

Vergütung bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung nach RVG

Die außergerichtliche Vertretung ist dadurch gekennzeichnet, dass Ihre Interessen gegenüber Dritten wahrgenommen werden.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt die Kosten der anwaltlichen Vertretung. Maßgebend für die Höhe der Vergütung ist der Streitwert Ihrer rechtlichen Angelegenheit.

Zunächst fällt eine Geschäftsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist in Anlage 1 zum RVG festgelegt.

Bei einer außergerichtlichen Einigung wird neben der Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr berechnet.

Im Falle einer gerichtlichen Vertretung wird eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr berechnet. Im Falle eines vorherigen außergerichtlichen anwaltlichen Tätigwerdens, wird die oben genannte Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr angerechnet.

Zusätzlich wird eine Auslagenpauschale für Telefon- und Portokosten berechnet.

Im Falle einer gerichtlichen Vertretung kommen für Sie neben den Anwaltskosten auch die Gerichtskosten hinzu. Diese sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Diese werden ebenfalls nach dem Streitwert berechnet.

Gerne erläutere ich Ihnen in Ihrem konkreten Fall, wie sich Ihre voraussichtlichen Kosten berechnen.

Alwina Kerber
Rechtsanwältin

Breslauer Ring 3f
65239 Hochheim am Main
Hessen, Deutschland
 
Telefon: +49 6146 - 8495259
Mobil: +49 163 - 1958957

E-Mail: rain.kerber@kanzlei-kerber.de

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.